SONSTIGES

Neue Geräte am Kinderspielplatz - SPERRE BIS 27.9.2025

17.09.2025
Neue Geräte am Kinderspielplatz - SPERRE BIS 27.9.2025

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

Liebe Eltern!

Liebe Kinder!

 

Die Versuchung, die neuen Spielgeräte zu nutzen ist groß und nachvollziehbar. Offensichtlich wurde dies auch schon gemacht, denn entsprechende Spuren im Fallschutz lassen diese Schlußfolgerung als logisch erscheinen.

 

Wir dürfen jedoch DRINGLICH darauf aufmerksam machen, dass die neuen Geräte mit einem Bauzaun und entsprechender Beschilderung als GESPERRT markiert sind. Die Geräte müssen einer technischen Abnahme unterzogen werden und die Betonfundamente, die die Geräte tragen, müssen noch aushärten. Weiters sind noch kleinere Abschlussarbeiten durchzuführen.

 

Es ergeht daher der APPELL und die AUFFORDERUNG, der Sperre Folge zu leisten und die Geräte (noch) nicht zu nutzen. Bei Zuwiderhandeln übernimmt die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. keinerlei Haftung jeglicher Art.

 

Die Eröffnung des Spielplatzes ist für den 27. September 2025, 15:00 Uhr, geplant. Eine entsprechende Einladung ist an alle Haushalte ergangen.

 

Ab diesem Zeitpunkt sind die Spielgeräte für deren Nutzung frei gegeben. Bis dahin bitten wir um entsprechende Geduld und Einhaltung der aktuell gesetzten Sperrmaßnahmen im Sinne der Gesundheit der Nutzer. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bürgermeister

Einladung zur Gemeinderatsitzung am 19.09.2025

11.09.2025
Einladung zur Gemeinderatsitzung am 19.09.2025

DOKUMENTE:

Sammelbewilligung Vienna Gehörlosen Sport und Kultur Verein 1. - 30.9.2025

29.08.2025
Sammelbewilligung Vienna Gehörlosen Sport und Kultur Verein 1. - 30.9.2025

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Mit Bescheid 2025-002.520-14/2 A2-HGA-RGI vom 28.8.2025 wurde seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 die Sammelbewilligung für den Zeitraum 1. - 30.9.2025 ausgestellt.

 

Die Sammlung erfolgt mit Listen und/oder Sammelbüchsen.

Die Personen müssen sich auf Verlangen mittels Legitimation ausweisen.

Diese Legitimationen sind mittels Gemeindesiegel amtlich gekennzeichnet (Gemeindesiegel Ollersdorf)

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

 

post.a2@bgld.gv.at

 

oder

 

057600-2496 Frau Michaela Mersich

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

ZIVILSCHUTZPROBEALARM AM 4. OKTOBER 2024

27.08.2025
ZIVILSCHUTZPROBEALARM AM 4. OKTOBER 2024

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Der jährliche Zivilschutzprobealarm findet heuer am SAMSTAG, dem 4. Oktober 2025, statt.

 

Hierbei werden die verschiedenen Sirenensignale ausgelöst, um einerseits die Funktion der Sirenen und des Systems zu testen und um andererseits die Zivilbevölkerung wieder mit den jeweiligen Signalen vertraut zu machen.

 

In der Beilage finden Sie nochmals eine entsprechende Unterlage des Bevölkerungsschutz Burgenland mit Hinweisen und Erklärungen der Warn- bzw Sirenensignale.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

DOKUMENTE:

WALD- UND FLURBRANDGEFAHR (VEGETATIONSBRAND) - PRÄVENTIONSMASSNAHMEN

26.06.2025
WALD- UND FLURBRANDGEFAHR  (VEGETATIONSBRAND) - PRÄVENTIONSMASSNAHMEN

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Die Gefahr von Waldbränden steigt in direktem Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bei einer anhaltenden Trockenheit kann bereits eine "kleine Unachtsamkeit" der Auslöser eines Wald- bzw Flurbrandes (Vegetationsbrand) sein.

 

Der aus dem Fahrzeugfenster geworfene Zigarettenstummel, der Zigarettenstummel, der beim Spazieren gehen weggeworfen wird, eine Glasflasche, die im Wald oder im Graben liegt, das Auto, das mit heißer Auspuffanlage in einer Wiese abgestellt wird - all diese Dinge können die Ursache für verheerende Wald- und/oder Flurbrände sein.

 

Bitte beachten Sie hier auch die bereits im Mai von der BH Güssing kundgemachte Waldbrandverordnung.

 

Übertretungen von behördlich verordneten Verboten in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten können mit einer Geldstrafe von bis zu Euro 7.270,00 oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.

 

PRÄVENTIONSMASSNAHMEN:

 

Im Wald bzw beim Spazierengehen NICHT rauchen bzw Zigarettenstummel nicht in der Umwelt entsorgen! Die Glut dieser unachtsam entsorgten Zigaretten kann brandauslösend sein.

 

Entfachen Sie KEIN offenes Feuer auf Wiesen, am Waldrand oder im Wald. Im Wald ist das Feuer machen verboten! Lagerfeuer, Grillfeuer (Funkenflug) oder auch das Ausbringen heißer Asche auf den Komposthaufen oder im Wald können verheerende Folgen haben.

 

MELDEN SIE WALD- ODER FLURBRÄNDE UMGEHEND DER FEUERWEHR UNTER DEM NOTRUF 122! Zögern Sie nicht - haben Sie keine Scheu!

 

Schon ein ganz kleiner Brand kann innerhalb weniger Minuten zu einem Großbrand ausarten - jede Minute zählt. Die Feuerwehren sind mit speziellen Vegetationsbrandeinheiten gut ausgebildet und gerüstet. Diese sind auf Stützpunkten im gesamten Burgenland verteilt und unterstützen die örtliche Freiwillige Feuewehr im Fall des Falles.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Gemeindeamt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

 

Informationsblatt - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

13.06.2025
Informationsblatt - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Anbei finden Sie bitte eine aktuelle Information in Bezug auf den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt zu den Amtsstunden gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

DOKUMENTE:

Preissliste ASZ Litzelsdorf - Stand 2025 04 28

29.04.2025
Preissliste ASZ Litzelsdorf - Stand 2025 04 28

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Anbei dürfen wir Ihnen die aktuelle Preisübersicht für Entsorgungen im ASZ Litzelsdorf übermitteln.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt Litzelsdorf: 03358/2234-0

 

Ihre Gemeindeverwaltung

DOKUMENTE: